Datenschutz ist relevant für ALLE Unternehmen!
Was wir für Ihren Datenschutz tun können.
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind in der Datenschutzgrundverordnung in Artikel 39 wie folgt festgelegt:
- Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten;
- Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, anderer Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen;
- Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35;
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde;
- Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.
Diese Aufgaben decken wir mit unseren Leistungen ab und bieten darüber hinaus weitere Leistungen, die sich aus anderen Anforderungen der DSGVO, des BDSG oder Ihren individuellen Anforderungen ergeben. Zu unseren Leistungen gehören konkret die folgenden:
- Benennung des Datenschutzbeauftragten
- Datenschutz-Bestandsaufnahme bei Ihnen vor Ort incl. Berichterstellung
- Erstellung und Pflege Ihres individuellen Verarbeitungsverzeichnisses
- Erstellung von Verhaltensrichtlinien und Nutzungsrichtlinien für Mitarbeiter
- Erstellung eigener und Prüfung vorgelegter Auftragsdatenverarbeitungsverträge
- Datenschutz-Audit (einmal jährlich je nach Wunsch online und telefonisch oder persönlich bei Ihnen vor Ort)
- Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichtes
- Mitarbeiterschulung (je nach Wunsch online oder persönlich bei Ihnen vor Ort)
- Mitarbeiter-Verpflichtung auf das Datengeheimnis
- Handlungsempfehlungen zur Umsetzung von Anforderungen der DSGVO und des BDSG
- Überwachung von und Mitwirkung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Auskunft gegenüber Betroffenen und/ oder Aufsichtsbehörden
- Festgelegte Kontingente an individuell zu verwendenden Beratungsstunden pro Jahr (bei Bedarf)
Hier ein Vergleich zwischen der Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten und der Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten. Bei der Bestellung eines internen DSB muss stets beachtet werden, dass dieser – vergleichbar mit einem Betriebsrat – einen Sonderkündigungsschutz genießt!
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interner DSB
Der interne Datenschutzbeauftragte genießt gemäß § 4f Abs. 3 Satz 4, 5 BDSG einen Sonderkündigungsschutz
Kosten und Zeiten für Weiterbildung müssen eingeplant werden
Haftung im Rahmen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung
Möglicher Interessenskonflikt mit anderen Mitarbeitern oder Kollegen, kann nicht immer unabhängig agieren
Hauptbeschäftigung kann nicht mehr zu 100% erfüllt werden
Betriebsblindheit für wichtige Details möglich, Interna können Detail-Wahrnehmung beeinträchtigen
Stellvertreter muss zusätzlich bestimmt werden
Keine Vergleichsmöglichkeiten und Anregungen
Oft wird der interne DSB als parteiisch angesehen, der das Unternehmen nicht neutral vertritt
Betriebsabläufe und Prozesse sind bereits bekannt
externer DSB
Die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten kann fristgerecht gekündigt werden.
Transparente und planbare Kostenstruktur,
zertifizierte, bereits vorhandene und sofort abrufbare Fachkunde
Die Beauftragung eines externen DSB bedeutet eine Risikominimierung für das Unternehmen, die Tätigkeit ist in der Regel versichert
basierend auf dem Leitbild des BvD interessenskonfliktfrei
Keine Bindung von Unternehmensressourcen
unvoreingenommene Herangehensweise mit Blick auf Details
Stellvertretung ist sichergestellt
Know-How und Vergleichsmöglichkeiten
Neutrale Position im Unternehmen, sowohl nach Außen hin (z.B. gegenüber Kunden und Aufsichtsbehörden) als auch innerhalb des Unternehmens (z.B. gegenüber Mitarbeitern)
Einarbeitung in die Betriebsabläufe und Prozesse notwendig
Falls Sie weitere Informationen zu unseren Datenschutz-Dienstleistungen oder ein Angebot wünschen, nutzen Sie einfach das unten stehende Kontaktformular! – Gerne können Sie uns stattdessen auch unter 05422 704 7858 telefonisch kontaktieren